Hier erfahren Sie, was es bei der Akkreditierung zu beachten gibt und welche Nachweise erforderlich sind.
Wie können Sie sich für den DGPPN Kongress akkreditieren?
Die Registrierung für die Presse öffnet Mitte Oktober.
Im ersten Schritt entspricht das Vorgehen bei der Akkreditierung der regulären Registrierung für den Kongress: Sie melden sich auf dem Kongressportal an.
Wenn Sie die Maske „Teilnahmeart“ erreichen, scrollen Sie nach unten und setzen Sie den Haken bei „Presse“. Geben Sie dann unter Medienart und Medienname an, für wen Sie vom Kongress berichten und teilen Sie uns mit, an welchen Presseveranstaltungen Sie teilnehmen möchten.
Anschließend laden Sie in Ihrem Benutzeraccount unter dem Reiter „Kongressanmeldung“ auf „Nachweise einsehen und hochladen“ Ihren Legitimationsnachweis in Form eines Namensartikels, Impressums oder Redaktionsauftrags (PDF, jpg, png | max. 2 MB) hoch. Alternativ schicken Sie einen Link zu entsprechenden Publikationen an dgppn.registrierung@mcon-mannheim.de.
Eine Akkreditierung zum DGPPN Kongress erhalten ausschließlich Journalistinnen und Journalisten, die
Und wer nicht?
Wie kann die journalistische Tätigkeit nachgewiesen werden?
Als Nachweis werden anerkannt:
Reicht ein Presseausweis als Nachweis aus?
Nein. Die Vorlage eines gültigen Presseausweises ist als Nachweis für eine Akkreditierung zum DGPPN Kongress nicht ausreichend und nicht nötig.
Besteht ein Anspruch auf Akkreditierung?
Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, unvollständig ausgefüllten Anträgen oder fehlenden Belegen behält sich die DGPPN vor, einen Antrag auf Akkreditierung abzulehnen.
Bild- und Videoaufnahmen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Genehmigung. Der entsprechende Antrag muss spätestens eine Woche vor Beginn des Kongresses eingereicht werden.
Welche Regelungen gelten für Fotoaufnahmen?
Welche Regelungen gelten für Videoaufnahmen?
Für die Genehmigung der Aufnahmen senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag nach Ihrer erfolgreichen Akkreditierung an pressestelle@dgppn.de.
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